Regelment
Zielgruppen für Bewerbungen
Journalistinnen und Journalisten können sich um finanzielle Unterstützung bewerben. Zugelassen sind Bewerbungen für Presse und elektronische Medien, für Fotografie und für neue Medien. Nicht gefördert werden Beiträge in Kundenmagazinen, gesponserten Medien, PR-Publikationen und -Sendungen oder selbstverlegten Broschüren.
Gemeinsame Bewerbungen beispielsweise eines Pressejournalisten zusammen mit einem Fotografen sind möglich. Bei solchen Bewerbungen braucht es eine spezielle Begründung für die Zusammenarbeit.
Anforderungen an Antragsstellende
Pro Ausschreibungsrunde kann nur ein Projekt eingereicht werden.
Das eingereichte Projekt muss neu sein, d.h. es darf noch nicht publiziert worden sein.
Bewerberinnen und Bewerber müssen die Antragsformulare für Bewerbungen des Medienfonds «real21 – die Welt verstehen» benützen. Handgeschriebene und unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Die Publikation muss in einem Deutschschweizer Medium erfolgen.
Eingaben, die ein Filmfestival oder eine Ausstellung als Hauptpublikum haben, werden nicht berücksichtigt. Es ist aber durchaus möglich, über Filmfestivals oder eine Ausstellung ein zusätzliches Publikum anzusprechen.
Die Stagiaires des MAZ/DEZA-Programms «Stages im Ausland» sind zugelassen.
Projekt-Themen
Projekte müssen inhaltlich auf globale Entwicklungsthemen fokussiert sein – insbesondere Themen wie Armutsbekämpfung und Reduktion globaler Risiken wie beispielsweise Klimawandel, Wasserknappheit, Ressourcenknappheit, Ernährungssicherheit, Epidemien, Migration, Konflikte oder Finanzfragen wie illegale Finanzflüsse usw. Erfolgsgeschichten sollen ebenso thematisiert werden wie Missstände und Konfliktsituationen.
Eingaben, welche die Tätigkeit einer einzigen Agentur/Organisation zum Thema haben oder im Dienste einer Kampagne stehen, werden nicht berücksichtigt. Bewerberinnen und Bewerber können oder sollen bei den Recherchen und bei der Produktion jedoch durchaus mit NGOs/Agenturen im Zielland zusammenarbeiten. Auch die unabhängige Berichterstattung über schweizerische Engagements in Entwicklungs- und Transitionsländern kann gefördert werden.
Beurteilungskriterien der Jury
Die vom Vorstand des Vereins «real21 – die Welt verstehen» bestellte Jury des Medienfonds lässt sich bei ihren Entscheiden für die finanzielle Förderung von Projekten von folgenden Kriterien leiten:
Qualität des Projekts
Relevanz bezüglich Entwicklungsthema, insbesondere Armutsbekämpfung, Reduktion globaler Risiken sowie bewusst- und verständlich machen von globalen Zusammenhängen und Abhängigkeiten
Innovation und Originalität des journalistischen Ansatzes
Die Chance, dass mit der geförderten Arbeit ein breites Publikum angesprochen werden kann bzw. dass mit den verschiedenen geförderten Arbeiten vielfältige Publikum-Segmente erreicht werden können
Innovative Beiträge, die sich darum bemühen, Entwicklungsthemen und globale Zusammenhänge über neue Medien einem jüngeren Publikum näher zu bringen, werden besonders berücksichtigt.
Die Jury kann auch nur Teilfinanzierungen bewilligen.
Recherchen
Bewerberinnen und Bewerber müssen belegen, dass sie bereits Vor-Recherchen gemacht haben bzw. erste Kontakte zu Gesprächspartnern im Zielland geknüpft haben.
Bestätigung des Interesses und des Kofinanzierungshinweises eines Mediums
Bewerberinnen und Bewerber müssen belegen, dass ein Deutschschweizer Medium interessiert ist, das Projekt bzw. den Beitrag zu publizieren. Dieses Interesse muss vom Redaktor bzw. von der Redaktorin des Mediums in einem Brief oder einer Mail bestätigt werden. Der Brief oder die Mail muss an den Medienfonds adressiert sein und zusammen mit der Bewerbung eingereicht werden. Dazu kann das entsprechende Formular (PDF) verwendet werden.
Jedes Medium, das einen vom Medienfonds finanziell geförderten Beitrag publiziert, muss gut erkennbar auf diese Unterstützung hinweisen durch die Wiedergabe des folgenden Textes: «Dieser Beitrag/Artikel/Film wurde finanziell durch den Medienfonds ‹real21 – die Welt verstehen› unterstützt.»
Förderfähige Kosten
Finanziert werden Kosten, welche die Realisierung eines Projekts erleichtern – einen Beitrag darstellen an die Kosten für die Reise ins und im Zielland, für Übernachtungen und Verpflegung im Zielland, sowie für Recherchen.
Nicht finanziert werden Honorare und Produktionskosten für die Publikation eines Beitrages. Die Bewerbungen müssen Auskunft geben, dass diese Kosten anderweitig finanziert werden können. Nicht finanziert werden die Kosten für allfällige Anschaffungen von Ausrüstungen.
Über den folgenden Link ist eine Vorlage für ein mögliches Budget zu finden (vgl. Budgetformular).
Administration (Bewerbung, Abrechnung)
Bewerbungen werden nur via E-Mail an das Sekretariat des Medienfonds des Vereins «real21 – die Welt verstehen» entgegengenommen (info@real21.ch).
Der Eingang von Bewerbungen wird per E-Mail bestätigt.
Bewerber werden über die Entscheide der Jury des Medienfonds benachrichtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Überweisung des gesprochen finanziellen Beitrags erfolgt so schnell wie möglich, sobald zwischen dem Bewerber und der Jury des Medienfonds eine vertragliche Vereinbarung unterzeichnet ist. In diesem Moment werden 50% der versprochenen Gelder ausbezahlt, die restlichen 50% sobald alle vertraglichen Abmachungen erfüllt worden sind und der/die BewerberIn schriftlich über die Verwendung der Gelder Rechenschaft abgelegt hat. Sollte der vereinbarte Bericht nicht realisiert werden können, muss der bereits ausbezahlte Betrag zurückerstattet werden.
Reise
Der Bewerber bzw. die Bewerberin kümmert sich selber um die Reisemodalitäten wie Visa oder allfällige Reisebeschränkungen aus Gründen der Sicherheit. Der Medienfonds behält sich das Recht vor, die finanzielle Unterstützung zurückzuhalten, wenn das Departement für auswärtige Angelegenheiten von Reisen in gewisse Länder oder Regionen abrät.
Vertragliche Bedingungen
Das Copyright bleibt beim Urheber, der Urheberin des journalistischen Beitrags. Diese müssen aber gratis der Website des Medienfonds zur Publikation zur Verfügung gestellt werden.
Geförderte Projekte müssen spätestens ein Jahr nach dem Förderungsentscheid publiziert werden.
Es wird erwartet, dass die Autorin bzw. der Autor geförderter Projekte bereit sind, bei allfälligen Promotionsveranstaltungen des Medienfonds mitzuwirken.
Bewerberinnen und Bewerber sollten zudem Folgendes beachten
Im Bestreben, die lokalen Wirtschaftsstrukturen in den Zielländern zu stärken, wird die Zusammenarbeit zwischen Bewerbern und lokalen Anbietern ermutigt. So könnten z.B. Pressejournalisten zur Visualisierung ihrer Story lokale Fotografen engagieren.
Von Bewerberinnen und Bewerbern wird erwartet, dass sie kostengünstige Angebote betreffend Reisetickets und Übernachtungen bevorzugen.
Sollten zwei Personen zusammen ein Projekt einreichen, so wird der Medienfonds die Kommunikation nur über eine Person, die den Lead übernimmt, führen
Der Maximalbetrag, mit dem ein Projekt unterstützt werden kann, liegt bei CHF 10’000. Die Jury wird in der Regel nicht die Maximalsumme gewähren. Der Maximalbetrag wird nur gesprochen, wenn ein Projekt ein sehr breites Publikum erreichen kann oder durch seine Originalität und seinen Charakter von besonders hohem Wert ist. Im Durchschnitt dürfte sich der Unterstützungsbeitrag pro Projekt auf rund CHF 4’500 belaufen.
Wahl der Projekte
Über die Förderung von Projekten entscheidet die fünfköpfige Fachjury des Medienfonds «real21 – die Welt verstehen». Ihr gehören je ein/e VertreterIn von MAZ und Alliance Sud sowie drei Medienschaffende mit breiter Auslanderfahrung an.
Weitere Informationen
Fragen zum Medienfonds «real21 – die Welt verstehen» und zum Bewerbungsprozess können an das Sekretariat des Fonds gerichtet werden, per Mail an: info@real21.ch.
Download
Reglement Medienfonds (PDF)